Streikgeld

Im Fall eines Arbeitskampfs unterstützt Sie DBV mit Streikgeld nach geltender Richtlinie – damit Sie nicht im Regen stehen.

Bei der Beantragung von Streikgeld bitte beachten!

Wir benötigen von Ihnen eine Kopie der Gehaltsabrechnung, mit der der Arbeitgeber die Kürzung des Gehalts vornimmt.
Dabei wird es sich meist um die Gehaltsabrechnung des Folgemonats handeln. Bitte senden Sie uns diese mit dem unten stehenden Formular.

Die Erstattung erfolgt dann in aller Regel binnen weniger Tage.

Antrag auf Zahlung von Streik-/Gemaßregelten-Unterstützung

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