Finger weg vom Versand geschützter Daten aus dem Betrieb an private E-Mail-Konten!
Arbeitsgerichte fahren inzwischen eine strenge Linie beim Einhalten des Datenschutzes. Auch Betriebs- und Personalräte sowie Wahlvorstände haben hier keinen Spielraum mehr, geschützte Daten in irgendeiner anderen privat gelagerten Form zu bearbeiten. Ein Verstoß kann schwerwiegende persönliche Konsequenzen haben, wie DBV-Verbandsrats-Vorsitzender Wolfgang Ermann beleuchtet…
DSGVO, Datenschutz, Datenschutzgrundverordnung